Eingewöhnung

Schritte der Eingewöhnung in der Kita

Schritt 1- (Am 1. Eingewöhnungstag, ca. 1-1.5 Stunden)

Gespräch mit der verantwortlichen Fachfrau Betreuung 

Am ersten Eingewöhnungstag begeben sich Kind und Eltern (es kann auch nur ein Elternteil anwesend sein während der Eingewöhnung) zusammen mit der zuständigen Betreuungsperson in den Gruppenraum, wo sich auch die anderen Kinder der Gruppe aufhalten. 

So entsteht bereits ein erstes „Beschnuppern“ und das Kind erhält einen Eindruck über die Räume und Spielsachen der Kinderkrippe. Während des Gesprächs ist es dem Kind freigestellt, ob es sich bei der Mutter aufhalten oder lieber spielen möchte.

Das Gespräch dient dazu, alle wichtigen Informationen des Kindes fest zu halten und über Besonderheiten und Erwartungen, allfällige Krankheiten oder Allergien in Kenntnis gesetzt zu werden. Zudem werden während dieses Gespräches Informationen über die Gruppe und den Alltag an die Eltern weitergegeben.

Schritt 2 - (Am 2. und 3. Eingewöhnungstag, jeweils ca. 1.5 Stunden )

In Kontakt treten, kennen lernen

Am zweiten und dritten Tag wird die ganze Aufmerksamkeit dem Kind gewidmet. 

Die Eltern sind noch im Raum anwesend, halten sich aber bewusst dezent im Hintergrund. Sie ermöglichen dem Kind somit den Kontakt mit anderen Kindern und der Betreuungsperson aufzunehmen, ohne sich alleine gelassen zu fühlen. Sie stärken dem Kind den Rücken und dienen als schützende Rückzugsmöglichkeit.

Die Betreuungsperson ist ganz für das Kind da und widmet ihm ihr Interesse und ihre ganze Aufmerksamkeit. 

Schritt 3 - (Am 4. Eingewöhnungstag, ca. 2 Stunden )

Erste Trennung zwischen Kind und Eltern

Eine erste Trennung von maximal einer Stunde kann erfolgen. Es ist äusserst wichtig, sich von dem Kind persönlich zu verabschieden, damit es weiss, dass die Eltern gehen und wieder kommen werden. 

Die Eltern sind dazu verpflichtet für die Betreuungsperson erreichbar zu sein, um bei grösseren Schwierigkeiten in kurzer Zeit wieder beim Kind sein zu können. Wenn das Kind bei der Trennung beginnt zu weinen, ist dies normal und noch kein Grund zur Sorge. Wichtig ist, dass es der Betreuungsperson gelingt das Kind abzulenken und es zu beruhigen.

Hilft es dem Kind einen Gegenstand von zuhause bei sich zu haben, darf es diesen gerne mitnehmen. Sei es den Nuggi, das Nuschi, ein Spielzeug oder etwas Persönliches der Eltern.

Schritt 4 - (Ab dem 5. Betreuungstag, Anwesenheitsdauer kontinuierlich steigend)

Tägliche Verlängerung des Aufenthaltes in der Kinderkrippe

Hat das Kind die erste Trennung positiv erlebt, kann der Elternteil nun für einige Stunden die Krippe verlassen, muss aber immer erreichbar sein, um eventuell etwas früher oder später als die vereinbarte Zeit wieder zu kommen.

Es kann sein, dass das Kind bei der Verabschiedung weinen muss.

Wichtig dabei zu beachten ist, dass man trotzdem einen kurzen aber klaren Abschied gestaltet. Dies gibt dem Kind Sicherheit und Struktur. Es spürt die Überzeugung der Eltern, dass es gut und richtig ist, wenn sie allein dableiben. Es gibt ihnen Vertrauen in die Situation. 

Nicht nur den Kindern kann der Abschied schwer fallen. Auch für die Eltern bedeutet dies eine neue Situation. Haben die Eltern ein mulmiges Gefühl, dürfen sie jederzeit anrufen und sich erkundigen, wie es ihrem Kind geht.

Schritt 5

Der Probetag

Der letzte Tag der Eingewöhnung ist ein „Probetag“. Das Kind bleibt einen ganzen Tag in der Kinderkrippe. Üblicherweise ist das Kind nach diesem Tag fertig eingewöhnt